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WICHTIGE INFORMATIONEN

Impfungen
Folgende Impfungen sind notwendig: Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten. Die letzte Entwurmung sollte 1 bis 4 Monate her sein. Bitte ein Mittel gegen Zecken und Flöhe verwenden (Halsband, Tablette oder Pipette geben).

 

Futter
Da nicht jeder Hund jedes Futter verträgt, ist das eigene für die Zeit Ihrer Abwesenheit mitzubringen.

 

Bezahlung
Für Tageshunde, die nicht regelmässig kommen, bitte ich um Zahlung bei Abholung. Bei Tageshunde, die regelmässig kommen, wird eine Monatsrechnung erstellt.

Bei Ferienhunden bitte ich um eine Vorauszahlung bei der definitiven Reservierung.

 

Versäumte und nicht rechtzeitig abgemeldete Termine
Termine welche nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens vorher 24 Stunden abgesagt werden.

Ein Termin gilt als versäumt, wenn der Hund nicht zum vereinbarten Termin gebracht oder er nicht vorher abgemeldet wurde.


Versäumte und nicht rechtzeitig abgemeldete Termine werden in Rechnung gestellt!

VERPFLICHTUNGEN

  1. Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund, frei von Parasiten ist und eine gültige Impfung vorliegt (Eine Impfung wird nicht zwingend verlangt. Falls keine Impfungen vorgenommen wurden, ist sich die Hundehalterin bewusst über die mögliche Folgen). Der Impfausweis ist bei der Übergabe des Ferienhundes abzugeben und wird bei Abholung des Hundes zurückgegeben. 
     

  2. Der Hund muss gechipt und ordnungsgemäss registriert sein.
     

  3. Folgende Impfungen werden empfohlen: Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. Eine regelmässige Wurmkur ist zu empfehlen. Werden beim Hund ein Wurmbefall, Flöhe oder überdurchschnittlich viele Zecken bemerkt, wird der Hund dagegen behandelt. Die Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.
     

  4. Der Besitzer macht zuverlässige und klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes (mögliche Läufigkeit, Krankheit usw.), insbesondere über die Verabreichung von Medikamenten (Tabletten, Spritzen...) und des Futters. 
     

  5. Der Besitzer haftet für alle Schäden, welche sein Hund an Gegenständen, Menschen und anderen Tieren zufügt. Bei Verletzungen am eigenen Hund durch Selbstverschuldung, muss der Besitzer für die anstehenden Kosten aufkommen. Bei einer Ansteckung (z.B. Seuche) anderer Hunde durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit haftet stets der Besitzer und muss für sämtliche dadurch entstehenden Kosten aufkommen.
     

  6. Gesetzlich vorgeschrieben: Privathaftpflichtversicherung mit Schadendeckung für den Hund.
     

  7. MAGIC & FRIENDS lehnt jegliche Haftung ab.
     

  8. Stirbt das Tier altershalber oder aus unvorhergesehenen Gründen, wird jede Haftung abgelehnt. Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.







     

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